Baumanagement Hans-J. Wienert Vergleich Zwischen HOAI-Einzelvergabe und GU-Auftrag |
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Die Darstellung der Punkte erfolgt in der chronologischen Reihenfolge ihres Auftretens. Die erste Ziffer in der ersten Spalte gibt die Leistungsphase nach der HOAI §15 wieder. Generalunternehmer und Bauträger werden gemeinsam betrachtet. Dies ist auch in der Sache angemessen, da viele Bauträger inzwischen GU-Verträge anbieten. Ist Ihnen der Text zu lang, vereinbaren Sie ein erstes Kennlernen. Ich erläutere Ihnen auch die Dinge, über die Architekten nicht gerne sprechen. |
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Stichwort |
Einzelvergabe traditionell |
Baumanagement Privates Bauen |
Generalunter-nehmer (GU) / Bauträger |
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Kurzbeschreibung |
traditionelle Einzelvergaben gemäß den Vorgaben der HOAI |
Ausschreibung als Generalunternehmer-leistung in Kapitel, dann jedoch Einzelvergabe der Gewerke |
Beauftragung eines Generalunternehmers. Dieser vergibt die Einzelvergabe an Subunternehmer |
Basisentscheidungen | ||||
1.1 |
Leitung Baumanagement |
durch den Bauherrn oder seinen Architekten |
durch den Baumanager |
durch den Projektleiter des Generalunternehmers |
1.2 |
Änderungsfreiheit des Bauherrn |
im Prinzip immer |
in dem Umfang, wie es im GU-Vertrag formuliert ist |
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1.3 |
Erfordernis von externer Überwachung |
sinnvoll, weil auch die Qualität der Arbeit des Architekten überwacht werden sollte |
nicht erforderlich, Architekt und Baumanager prüfen ihre Leistung gegenseitig. |
zwingend notwendig, wenn der Architekt Leistungen für den GU erbringt, bei Bauträger immer. |
1.4 |
Vertragsformen |
VOB-Einzel-Verträge |
GU-Vertrag / Kauf-Vertrag |
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1.5 |
Zahlungsmodalitäten |
nach erbrachter Leistung (VOB) |
gemäß Zahlungsplan (sieht oft verdeckte Überzahlungen vor ) |
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1.6 |
Wahl des Architekten |
freie Wahl (gilt nicht beim Kauf vom Bauträger oder Fertighaushersteller) |
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Vorentwurf bis Bauantrag | ||||
2.1 |
Vorentwurf |
Architekt |
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2.2 |
Austausch des Architekten nach Vorentwurf |
möglich, kostet ca. 1% der Gesamtbaukosten ( geht nicht bei Kauf von einem Bauträger !) |
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3.1 |
Statik/Tragwerkspla. Bodengutachten |
Vorschlag Architekten |
Vermittlung durch Baumanagment | Vorschlag Architekten |
3.2 |
Bedarf an Fachberatung für Entwurf in den Einzelgewerken |
auf Vorschlag des Architekten (zusätzliche Honorar-kosten nach HOAI) |
Fachberatung auf Stundennachweis oft ausreichend auf Vermittlung durch Vermittlung durch Baumanagement |
auf Vorschlag des Architekten (eher selten) |
4 |
Zuständig für das Erlangen der Baugenehmigung |
Architekt ( bei Kauf ist der Bauträger zuständig ) |
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Ausführungsplanung Teil 1 | ||||
5.1 |
Ausführungsplanung Teil 1 ( Werkpläne+ Leitdetails) |
zeitliche Abfolge der Ausführungsplanung nach Wahl des Architekten |
durch den Architekten (terminierte Planliste) |
durch den Architekten |
5.2 |
Bedarf an Fachberatung für die Ausführungsplanung |
auf Vorschlag des Architekten |
auf Vorschlag Architekt oder Privates Bauen |
auf Vorschlag des Architekten |
GU- Ausschreibung | ||||
5.3 |
Ausschreibung für Generalunternehmer |
Einzelausschreibungen erfolgen erst nach Abschluss der Ausführungsplanung |
durch Architekt oder Baumanager |
durch Architekten, System nach Vereinbarung |
5.4 |
Bieterlisten und Recherche Seriosität anbietenden Firmen |
durch Baumanagement |
durch Architekten oder Bauherrn |
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5.5 |
Organisation und Führung Vertragsverhandlung |
durch Baumanagement mit den Einzelfirmen Rohbau, Dach, Haustechnik, Elektro und Fenster (andere Vergaben später) |
durch Bauherrn mit dem GU |
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Ausführungsplanung Teil 2 | ||||
5.6 |
Ausführungsplanung Teil 2, Einzeldetails, Bemusterungen |
Architekt |
Generalunternehmer. Der GU (nicht der Bauträger) wirbt hierfür oft den Architekten des Bauherrn ab. |
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5.7 |
Änderungs-möglichkeiten der Ausführungsplanung durch den Bauherren |
ja - Mehrkosten jedoch unklar |
ja , mit Einschränkung bei der tragenden Konstruktion, Kosten abrufbar |
nur bei Gutwilligkeit des GU oder gemäß vertraglicher Vereinbarung |
5.8 |
Fachberatung / Fachplanung |
nach Vorschlag des Architekten |
durch beauftragte Firmen |
durch Generalunternehmer |
Leistungsphase 6 + 7 - Ausschreibung und Vergabe Einzelvergabe | ||||
6.1 |
Einzelausschreibung der Gewerke |
durch den Architekten oder Fachingenieure (Technikgewerke) |
durch den Architekten (in Einzelfällen unterstützt durch Fachberater) (Fortschreibung Kapitel Gesamtausschreibung) |
durch den GU |
6.2 |
Bieterliste Einzelgewerke |
Durch Architekten unter Mitwirkung des Bauherrn |
durch Baumanagement unter Mitwirkung Bauherrn und Architekt |
durch den GU (wird aber nicht aufgedeckt) |
6.3 |
Recherche Seriosität Anbieter Einzelgewerke |
durch den Bauherrn |
durch Baumanagement |
Sache des GU |
7.1 |
Vergabegespräche |
nach Vorschlag des Architekten |
Baumanagement |
intern durch den GU (ohne Bauherr) |
7.2 |
Erteilung Auftrag |
durch den Bauherrn |
durch den GU |
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Organisation Überwachung und Koordination Ausführung | ||||
8.01 |
Kommunikationsweg |
Mobilfunk und Fax |
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zum Bauherrn Fax oder Postweg (formal) |
8.02 |
Koordination Firmen |
durch Abruf der Leistung |
durch Terminplanung |
Viele Varianten je nach Typ der Subunternehmer |
8.03 |
Integration Eigenleistungen des Bauherr, Einbaumöbel und Außenanlagen in den Bauablauf |
bei Störungen durch vom Architekten nicht betreute Firmen ist der Bauherr verantwortlich |
Eigenleistungen sind in die Terminplanung integriert (Zeitfenster werden frei gehalten) |
nicht möglich (GU hat bis zur Abnahme Hausrecht) |
8.04 |
Termineinhaltung |
nur bei engem Kontakt des Architekten zu seinen Firmen |
durch 50-Kalenderwochen-system von Hans-J. Wienert |
ja, vertraglich geschuldet |
8.05 |
Kostenverfolgung |
je nach Art des Architekten oder durch Bauherrn |
System Hans-J. Wienert (vergleichbar der Eigenkontrolle von GUs) |
verdeckt gegenüber dem Bauherrn |
8.06 |
Kosteneinhaltung |
nur bei guter Verfolgung der Verursachen aller Planänderungen |
ab Auftragserteilung |
ja - wenn vertragliche Leistung unverändert |
8.07 |
Qualitätseinhaltung |
je nach Aufwand des Architekten in der Objektüberwachung oder bei engem Vertrauen des Architekten zu seinen Firmen. |
gemäß System Hans-J.Wienert (dokumentierte Abnahme der Vorleistungen) |
je nach Aufwand des Architekten oder Bauherrn in der baubegleitenden Kontrolle der Ausführung |
8.08 |
Sonderwünsche |
einfach auf Basis vertraglicher Einheitspreisliste |
ja, aber teuer kalkuliert |
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Risiken Ausführung | ||||
8.11 |
Risiken bei schwierigen Nachbarn |
allgemeines Bauherrenrisiko
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hohes Risiko, ein Baustillstand bei einem GU wird sehr teuer. |
8.12 |
zu integrierende Altsubstanz, Baugrundrisiko |
Risiko anhängig von der Sorgfalt des Architekten
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Checklisten |
hohes Risiko: Ist die Altsubstanz falsch beschrieben, können auf den Bauherrn hohe Forderungen zukommen. Gleiches gilt für den Baugrund. |
8.13 |
Risiko von Beschädigungen, die nicht von Firmen oder Bauwesenversicherung erstattet werden |
Risikobereich des Bauherrn |
Risikobereich des Bauherrn, jedoch erleichterter Verursachernachweis durch Dokumentation Baumanagement |
Risikobereich des GU |
8.14 |
Sanktionen bei unzureichender Mängelbeseitigung während der Bauzeit |
Aufgabe des Bauherrn |
Sanktionsandrohung durch Baumanagement |
im Prinzip keine, auf Geldeinbehalt bei den AZ kann mit Arbeitseinstellung reagiert werden |
8.15 |
Insolvenz einer Firma für ein Einzelgewerk |
Aufgabe des Bauherrn |
Schnelle Ersatzvornahme durch Baumanager |
Insolvenzen von Subunternehmern sind Problem des GU. Dennoch entsteht bei wichtigen Gewerken eine gefährliche Situation für den Bauherrn, weil der GU dann auch insolvenzgefährdet ist. |
8.16 |
Insolvenz des GU |
nicht möglich, weil nur Einzelvergaben |
Größtes anzunehmendes Risiko für den Bauherrn mit hohen Folgekosten. Normale 10% Bürgschaft reicht nicht zur Deckung der Kosten. |
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Abnahme | ||||
8.21 |
Prüfung der Ausführung auf Einhaltung der vertraglich zugesagter Eigenschaften |
durch Architekten und ggf. Fachplaner/Fachberater |
durch Architekten des Bauherrn oder externen Sachverständigen |
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8.22 |
Beratung des Bauherrn bei Problemen in der Mängelbewertung |
durch externen Sachverständigen |
durch Fachberater |
durch externen Sachverständigen |
8.23 |
Zwischenabnahmen, Vorbegehungen |
auf Initiative des Architekten oder einer Firma |
Systematisch mit Tagesordnung durch den Architekten im Wochenrhythmus |
gemäß vertraglicher Vereinbarung |
8.24 |
Abnahme nach VOB/B |
Einzeln von jedem Gewerk durch den Architekten oder Fachingenieur |
Endabnahme mittels Checklisten durch Architekt, Baumanager und Fachberater (vertraglich mit Einzelgewerken vereinbart) |
Gesamt nach Fertigstellung ( Einsatz von Sachverständigen sinnvoll) |
8.25 |
Einzug bei strittigen Abnahmepunkten |
möglich, die Risken sind beherrschbar |
nicht möglich, der GU hat das Hausrecht |
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8.26 |
Organisation Mängelbehebung |
durch Architekt ( oder Bauherr ) |
durch Baumanager |
durch GU, überwacht durch den Bauherrn |
8.27 |
Reaktion auf Planungs- oder Überwachungsfehler |
Einschaltung Rechtsanwalt und Klage |
Vermittlung Baumanager |
Klage gegen GU und Architekt parallel |
Rechnungen und Zahlungen | ||||
8.31 |
Abschlagszahlungen |
jede Rechnung einzeln gemäß Rechnungsstellung |
gebündelt alle Rechnungen einmal im Monat ( vertragliche Vereinbarung) |
nur eine Rechnung im Monat vom GU |
8.32 |
Schlussrechnung |
jeder Auftrag einzeln, Nachträge möglich |
jeder Auftrag einzeln, Nachträge sind die Ausnahme |
Gesamtschlussrechnung (viele - auch hohe Nachträge - ganz am Ende möglich) |
Gewährleistung | ||||
9.41 |
Mängelbehebung während der Gewährleistungszeit |
durch Direktansprache der betroffenen Firmen
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Einsatz von Gutachtern in der Regel notwendig. Anmeldung der Mängel beim GU bzw. Bauträger |
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9.42 |
Wartung und Änderungen während der Nutzung |
in der Regel durch die beauftragten Firmen |
Die Firmen des GU kommen oft von weither. Es müssen in der Regel neue Firmen vor Ort beauftragt werden. |